Eine Heirat ist schnell und ohne größeren behördlichen Aufwand vollzogen. Ganz anders sieht es aus, wenn die Liebe verfolgen ist und man die Ehe nicht mehr fortsetzen möchte. Eine Ehe kann man nämlich nur durch eine Scheidung beenden, dafür ist das zuständige Familiengericht am Wohnort zuständig. Doch wie hoch sind die Scheidung Kosten?
Die Scheidung Kosten
Die Beendigung einer Ehe ist nicht nur vielfältigen Entscheidungen und einem langen Verfahren verbunden, sondern es entstehen auch Scheidung Kosten. Pauschal kann man die Kostenhöhe bei einer Scheidung nicht beziffern, da die genaue Höhe der Kosten immer vom Einzelfall abhängig ist. Bei einer Scheidung entstehen verschiedene Kostenblöcke. Der erste Kostenblock sind anfallende Gebühren für einen Rechtsanwalt. Bei einer Scheidung geht es zumindest für eine Partei, nicht ohne einen Anwalt. Ohne einen Rechtsanwalt ist nämlich die Einreichung von einem Scheidungsantrag nicht möglich. Die Höhe der Kosten für einen Anwalt, orientieren sich bei einer Scheidung am sogenannten Verfahrenswert. Dieser Verfahrenswert, wird bei Eröffnung vom Scheidungsverfahren vom Familiengericht festgelegt.
Scheidung Kosten: Gerichtskosten
Der zweite Block bei den Scheidung Kosten sind die Kosten die anfallen für das Familiengericht. Auch hier gibt es bei einem Familiengericht keine einheitliche Kostenpauschale. Vielmehr ist die sogenannte Verfahrensgebühr, von den Einkommen das Beteiligen abhängig. Dementsprechend kann es hier große Schwankungen geben. Im Zusammenhang mit der Kostenpflicht muss man wissen, dass es in der Regel zu einem gegenseitigen Aufheben der Kosten kommt. Das bedeutet nichts Anderes, als das man die Kosten für seinen Rechtsanwalt selber tragen muss und die Verfahrenskosten geteilt werden. Natürlich sind in bestimmten Fällen, auch Abweichungen möglich. So zum Beispiel, wenn es sich um eine sogenannte Härtefall-Scheidung handelt.
Informationen unter https://www.wohneinrichtung24.com/eine-scheidung-fuehrt-zu-zusaetzlichen-kosten/
Tragen der Scheidung Kosten
Gerade bei einer Scheidung schwingt oft auch die Angst mit vor den Kosten. Schließlich muss man gerade bei den Verfahrensgebühren, aber auch bei den Gebühren für den Rechtsanwalt, entsprechend in Vorleistung gehen. Verfügt man hier nicht über finanzielle Mittel, um die hier anfallenden Scheidung Kosten zu tragen, so gibt es hier verschiedene Hilfsmöglichkeiten. Zum einen kann sich beim Bedarf von einem Rechtsanwalt, an das zuständige Familien- oder Amtsgericht wenden. Unter Darlegung der finanziellen Verhältnisse, kann man hier einen Beratungsschein in Anspruch nehmen. Hierbei werden die anfallenden Gebühren für einen Rechtsanwalt, vom Staat getragen. Gleiches ist auch möglich um die Verfahrensgebühren. Hier muss man lediglich mit der Eröffnung vom Scheidungsverfahren, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Darüber ist dann nicht nur die Verfahrenskosten für das Familiengericht gedeckt, sondern auch die weiteren Gebühren für den Rechtsanwalt, sollte man einen haben oder benötigen.